Einweisung/Inbetriebnahme Rückstauverschluss Staufix SWA im Schacht
Leistungsumfang:
- Überprüfung gemäß Inspektionskarte
- Einweisung in die Funktionalität der Anlage
- Erläuterung der monatlichen Überprüfung durch den Betreiber
- Hinweis auf Wartungspflicht für den Betreiber
- Optional Wartungsvertrag mit dem Bauherrn abschließen (die regelmäßige Wartung ist Voraussetzung für die Gewährleistung und den Versicherungsschutz)
- Anlage wird in einem betriebssicheren Zustand übergeben
Hausseitige Voraussetzungen:
- Ansprechpartner muss vor Ort sein
- Zugänglichkeit zur Anlage und Schaltgerät
- Schlauchwasseranschluss muss in der Nähe gegeben sein
- Abwasserabfluss angeschlossen
- Der Rückstauverschluss muss sich im gereinigten Zustand befinden
- Zulaufleitungen müssen gespült sein
- Anlagenkomponenten, Kleinteile und Bedienungsanleitung müssen vollständig auf der Baustelle vorhanden sein
Schachtanlagen:
- Beim Service-Einsatz an Schachtanlagen ist lt. BGV C5 § 34, BGR 236 eine Freimessung von Kanalgasen sowie der Einsatz einer Absturzsicherung
sowie zusätzlicher Sicherungsposten aus Sicherheitsgründen erforderlich.
- Der Sicherungsposten ist vom Auftraggeber zu stellen und muss während der gesamten Inbetriebnahmedauer anwesend sein.
Hinweise:
- Der angegebene Preis ist ein Nettopreis und ist damit nicht rabattfähig.
- Der Rückstauverschluss muss halbjährlich durch einen Sachkundigen gewartet werden
- Inbetriebnahmepauschale beinhaltet max. 1,5 Montagestunden vor Ort.
- Ein evtl. anfallender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet
- Von der Beauftragung bis hin zur Ausführung der Dienstleistung ist mit einer Bearbeitungszeit von 10 Arbeitstagen zu rechnen
- Preis inkl. An- und Abfahrt in Deutschland